AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Für sämtliche Kaufabschlüsse gelten ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen werden in keinem Falle Vertragsbestandteil.

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

§2 Abtretungsgebot

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

§3 Angebote und Preise

Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten Angebote freibleibend und unverbindlich; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Probe und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farben für Eignung des Materials und Preisfindung. Kleinere Abweichungen sind nicht auszuschließen, soweit es sich bei der Ware um Recyclingmaterial handelt.

Die angegebenen Preise verstehen sich als reine Nettopreise und umfassen nicht die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Versandkosten einschließlich aller Nebenkosten insbesondere für Transport, Versicherung, Fracht, Verladung und Zölle gehen, soweit im Nachfolgenden nicht etwas anderes vereinbart ist, zu Lasten des Kunden.
Soweit frachtfreie Lieferung oder Abholung vereinbart ist, sind Grundlage hierfür die zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Frachtpreise und Nebengebühren. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Kunden an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze nach Ankündigung angepasst, ohne dass daraus ein Rücktrittsrecht erwächst.

Für die Abrechnung gelten die Maße und Gewichte der Beladestelle, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

§4 Auslieferung und Lieferverzug

Sofern die Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung ab Werk.
Liefertermine, die nicht ausdrücklich als fix bzw. verbindlich vereinbart werden, gelten nur annähernd.
Wird der vereinbarte Liefertermin, zu rechnen ab geklärtem Leistungsumfang und festgelegter Ausführung, um mehr als 8 Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kommen wir in Lieferverzug.

Sind wir an der rechtzeitigen Durchführung der Lieferungen und Leistungen durch Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Feuer, Naturkatastrophen, Transportbehinderungen, Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, behördliche Maßnahmen oder Verordnungen oder dem Eintritt sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, gehindert, entfällt unsere Lieferverpflichtung.

§5 Verpackung und Transport

Der Beförderer ist für die notwendigen Erlaubnisse und behördlichen Genehmigungen, insbesondere für den Transport von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen verantwortlich. Zudem obliegt es allein dem beauftragten Frächter, etwaige Subunternehmer auf das Vorliegen der notwendigen Genehmigungen zu kontrollieren.

Die Verpackung erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt und ist grundsätzlich frei.
Beschädigungen während des Transportes werden von uns nicht verantwortet.
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit der Übergabe an den ersten Beförderer auf den Kunden über.

§6 Reklamationen

Jede Ware ist sofort nach Erhalt und vor allem vor dem Weiterverarbeiten auf Fehler bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck zu prüfen. Soweit zumutbar ist ggf. eine Probeverarbeitung vorzunehmen. Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich zugehen.

Soweit die Ware zur Abholung bereitgestellt wird, kann die Ware auf Wunsch auch vor Abholung uneingeschränkt und vollständig geprüft werden.

Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Verarbeitete Ware wird nicht zurückgenommen.

Soweit es sich bei der Ware um Recyclingmaterial handelt, gilt eine Produktbeschreibung des Ausgangsmateriales lediglich als Orientierung; dem Käufer ist bekannt, dass Veränderungen der Ware in der Beschaffenheit und Zusammensetzung aufgrund des Recyclingvorganges zu erwarten sind. Geringe Qualitäts- und Farbabweichungen sind möglich und daher keine Reklamationsgrundlage.
Sämtliche Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Ware erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Kunden jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus unsachgemäßem Transport, unsachgemäßer Lagerung oder Verarbeitung durch den Kunden entstehen.

§7Annahme, Annahmeverzug und Genehmigungen

Im Falle des Annahmeverzugs haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Käufer, sowie der Entsorger von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen ist für die zur Annahme des Materials erforderlichen Genehmigungen verantwortlich und hat diese auf Verlangen nachzuweisen.

§8 Zahlung

Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens.
Durch Annahme einer Zahlung verzichten wir nicht auf uns zustehende Rechte. Ist der Kunde aus mehreren Lieferungen oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zur Zahlung verpflichtet und reicht die Zahlung nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, so bestimmen wir, welche Schuld unter mehreren zuerst getilgt wird. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden oder Umstände, die uns nach oder bei Abschluss eines Kaufvertrages bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden als ungünstig hinstellen oder zu mindern geeignet sind, sowie Zahlungseinstellung oder Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens haben ebenfalls die Fälligkeit aller Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder vom Vertag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt oder verlängertem Eigentumsvorbehalt mit Vorausabtretung gelieferten Waren auf Kosten des Kunden. Zugleich gelten alle Rabatte, Skonti und sonstigen Bonifikationen als verfallen, so dass die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu zahlen sind.
Die Geltendmachung von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist in jedem Falle ausgeschlossen.
Rechnungen gelten als vorbehaltlos anerkannt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

§9 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Sofern die Vorbehaltsware zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet wird, so erfolgt die Verarbeitung unter Ausschluss des Eigentumserwerbs durch den Kunden. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderer uns nicht gehörender Ware verbunden, vermischt oder vermengt, werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

§10 Haftung

Für Recyclingmaterial oder die als Regranulat, Flakes und Mahlgut bezeichnete Ware aus recycelten Stoffen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Für die Eignung der Ware für den Verwendungszweck des Kunden übernehmen wir keine Haftung.

Wir haften für Schäden, insbesondere bei Mängel-Folgeschäden grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.
Die Haftung für Mängel entfällt auch, wenn der Kunde oder die zur Abnahme als bevollmächtigt angegebene Person das Material mit anderen Stoffen vermengt oder verändert oder vermengen oder verändern lässt.

Proben gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind. Wir werden unverzüglich nach einem entsprechenden Verlangen des Kunden einen solchen Beauftragten zur Probenahme entsenden.

§11 Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertrags- bzw. Geschäftsbeziehungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommen.

Gerichtsstand für etwaige aus dem Vertragsverhältnis entstehende Streitigkeiten ist Berlin.

AiR Abfall ist Rohstoff GmbH
Sophienwerderweg 60
13597 Berlin

31.01.2023