Wir übernehmen das Notifizierungsverfahren für Ihre grenzüberschreitende Abfallverbringung
Bei der Durchführung des Notifizierungsverfahrens können wir auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen. Bisher haben wir viele Notifizierungen von oder nach Österreich, Tschechien, Frankreich, Italien, Polen und Schweden abgewickelt, so dass wir über den bürokratischen, zeitlichen und finanziellen Aufwand des gesamten Verfahrens im Bilde sind.
Gern übernehmen wir die Abwicklung des Notifizierungsverfahrens und sorgen mit unserer Expertise dafür, dass Ihre grenzüberschreitende Abfallverbringung mit so wenig Zeit- und Kostenaufwand wie möglich verbunden ist.
Bei folgenden wichtigen Punkten können wir Sie unterstützen:
- Wissenstransfer bezüglich Verfahrensvorschriften zur Notifizierung
- Einführung des Abfalllisten-Systems (grüne/gelbe Liste) zur Klassifizierung (AVV)
- Ausfüllen benötigter Formulare
- Transparenz über den praktischen Ablauf des Notifizierungsverfahrens
- Nachgehen behördlicher Einwandsgründe
- Übernahme von Rechtsfolgen, Risiken und Haftung bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung